Testpflicht für Schüler im Präsenzunterricht und Notbetreuung
Nach Beschluss der Landesregierung müssen alle Schüler zwei Mal pro Woche einen Corona-Selbsttest machen. „Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ Die Testpflicht gilt nach Ministeriumsangaben auch für die Schüler, die ab Montag in die Notbetreuung kommen.
Eine detaillierte Anleitung für Schüler kann man auf der Website SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal (roche.de) einsehen.