© 2023 Gesamtschule Wulfen
Die Gesamtschule arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Die Gesamtschule Wulfen wird als Ganztagsschule geführt. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei guten Leistungen können die Schülerinnen und Schüler ggf. direkt in die Jahrgangsstufe 12 wechseln. In die Klasse 5 bis 9 gehen die Schüler/innen jeweils ohne Versetzung. Eine Wiederholung der Klasse ist von Jahrgang 5 bis 8 nur mit Einwilligung der Eltern möglich.
Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an.
Unterrichtsfächer
Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:
Fremdsprachenfolge / Fremdsprachenangebot
Wahlpflichtunterricht (WP I)
In der Klasse 6 setzen die Schüler/innen erste individuelle Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach wählen. Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite moderne Fremdsprache (Französisch), Arbeitslehre(Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) und Naturwissenschaften. Zusätzlich bietet die Gesamtschule Wulfen den Lernbereich Darstellen und Gestalten an.
Ergänzungsstunden (WP II)
Ab Klasse 8 wird eine weitere Fremdsprache (Latein) als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. Der Wahlpflichtbereich II umfasst ebenfalls die Fächer/Lernbereiche des Wahlpflichtbereiches I und weitere Lernangebote (z.B. musische, sportliche, berufsorientierende, berufsvorbereitende, praxisbezogene Kurse. Ein im Wahlpflichtbereich I gewähltes Fach/gewählter Lernbereich kann im Wahlpflichtbereich II nicht erneut gewählt werden.
Abschlüsse In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen, befriedigende Leistungen in den Grundkursen, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Erweiterungskursen und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind.
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort und schließt mit der Abiturprüfung ab.
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