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Aufgabe von Beratung ist es, allen Schülerinnen und Schüler eine bestmögliche individuelle Entwicklung zu ermöglichen, indem sie zur Entfaltung ihrer besonderen Begabungen und Interessen und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen, zur Entwicklung sozialer Verantwortlichkeit sowie zur Überwindung von Benachteiligungen beiträgt.
Beratung ist nicht nur auf besondere Anlässe beschränkt, sondern ein integrierter Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsgeschehens an unserer Schule. Sie ist – abgesehen von spezifischen Beratungsanlässen, die an besondere Inhalte, Abschnitte der Schullaufbahn, Erfahrungsfelder und professionalisierte Beratungskompetenz gebunden sind - Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer wie auch der sozialpädagogischen Fachkräfte. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die enge Zusammenarbeit der jeweils Beteiligten.
Besonders intensive Beratungsphasen liegen mitten im Schulhalbjahr und jeweils an dessen Ende. Zu diesem Zweck finden u.a. zweimal jährlich Elternsprechtage für alle Jahrgänge statt. Dort werden Eltern – durchaus auch gemeinsam mit ihren Kindern – über die Lern- und Leistungsentwicklung, das Sozial und Arbeitsverhalten und mögliche Schritte zu deren Verbesserung beraten.
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Zu den Beratungsgesprächen werden die Sozialpädagogen hinzugezogen, oder diese werden von sich aus tätig, wenn sie dies im Rahmen ihrer Schulsozialarbeit, Freizeitarbeit, Förder- oder Beratungstätigkeit für angebracht halten.
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